Antrag

Wirtschaft stärken – Nationales Raumfahrtgesetz für Deutschland

Berlin, 16.03.2023. Die Raumfahrt als Hoch- und Spitzentechnologiebranche hat sich zu einem festen Bestandteil unserer Wirtschaft und einem wesentlichen Treiber von strategischen Schlüsselinnovationen entwickelt. Den vielfältigen Anwendungspotenzialen im Bereich der Raumfahrt wird somit auch eine starke politisch-strategische Relevanz zugeschrieben. Erkannt und aufgenommen wurde diese Thematik bereits von den Vereinten Nationen, die durch 16 verschiedene internationale Verträge einen Rechtsrahmen schufen, um auf internationaler Ebene verbindliche Regelungen in Bezug auf das „Weltraumregime“ zu schaffen, der jedoch nicht für Privatunternehmen gilt. Zu den wichtigsten Verträgen der Vereinten Nationen zählen insbesondere der Weltraumvertrag (1967), das Weltraumrettungsübereinkommen (1968), das Weltraumhaftungs-übereinkommen (1972) und das Weltraumregistrierungsübereinkommen (1975).

In der Folge haben verschiedene europäische wie auch außereuropäische Staaten ihre nationale Gesetzgebung angepasst und Raumfahrt- bzw. Weltraumgesetze erlassen, um sowohl der technologischen Entwicklung als auch der zunehmenden Privatisierung sowie Kommerzialisierung von Weltraumaktivitäten Rechnung zu tragen. Im Bereich der Raumfahrt erließ die Bundesregierung am 8. Juni 1990 das Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetz – RAÜG und legte damit die rechtliche Grundlage für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Köln und seinen aktuellen sowie zukünftigen Aufgaben. Viele europäische Mitgliedsstaaten wie bspw. das Königreich Belgien (2006), die Niederlande (2008), die Französische Republik (2008), die Republik Österreich (2011) und das Großherzogtum Luxemburg (2017) verabschiedeten in den letzten Jahren Weltraumgesetze, um das wirtschaftliche Potenzial des Weltraums für das eigene nationale Interesse zu erschließen. Aber auch Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union wie bspw. USA, Russische Föderation, Ukraine, Australien, Föderative Republik Brasilien, Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China, Staat Japan, Republik Südafrika, Republik Korea schufen zur Wahrung ihrer Eigeninteressen nationale Rahmenbedingungen durch die Verabschiedung von Weltraumgesetzen. Die Zielsetzung zur Verabschiedung eines Raumfahrtgesetzes liegt dabei vorrangig in der Schaffung eines Handlungsrahmens im Sinne einer Genehmigung und Überwachung nicht staatlicher Weltraumaktivitäten, der Registrierung von Weltraumgegenständen und Klärung von Haftungsfragen, wie beispielsweise am österreichischen Weltraumgesetz zu erkennen ist. Mit der Verabschiedung des Weltraumressourcengesetzes am 1. August 2017 ging das Großherzogtum Luxemburg noch einen Schritt weiter. Das Gesetz gestattet es sogar privaten Unternehmen, unter bestimmten Voraussetzungen Eigentum an im Weltraum abgebauten Ressourcen zu erlangen. Während das luxemburgische Gesetz in Europa das erste seiner Art ist, verabschiedeten die USA bereits 2015 ein entsprechendes Gesetz.

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