Pressemitteilung
Wolfgang Wiehle: Verkehrsminister, Deutsche Bahn AG und Abgeordnete missachteten jahrelang Compliance-Regeln des Bundes
Berlin, 7. Januar 2025. Abgeordnete des Deutschen Bundestags sollten nicht in Überwachungsorgane von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden. Das besagten über lange Jahre die Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes (Teil II Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung – Passus 3.3.1). Ziel war die Vorbeugung gegen Interessenkonflikte im Hinblick auf den Grundsatz der Gewaltenteilung. Gegen diese Regelung wurden in den Aufsichtsrat der Deutsche Bahn AG die Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar (Grüne), Dorothee Martin (SPD) und Bernd Reuther (FDP) gewählt, und in den Aufsichtsrat der DB InfraGO AG der Abgeordnete Mathias Gastel (ebenfalls Grüne). Zu diesem Verstoß erklärt der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Wolfgang Wiehle:
„Die Aufsichtsratsmandate bei der DB AG sind lukrativ, denn neben Sitzungsgeldern von 250 Euro beinhalten diese eine zusätzliche feste Vergütung von 20.000 Euro pro Jahr und weitere Gelder. Der Bundesrechnungshof kritisierte bereits im Oktober 2024 die Berufung von Bundestagsabgeordneten in den Aufsichtsrat der DB AG. Dies ist Teil eines Berichts an den Haushaltsausschuss über die Operative Tätigkeit der ,Steuerungsgruppe Transformation Deutsche Bahn AG‘ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Darin wurden die Verflechtungen der DB AG mit Bundesverkehrsministerium und Bundestag moniert und ein erschwertes Vertreten der Bundesinteressen gegenüber dem Bahnvorstand befürchtet. Die Abgeordneten entschieden nicht nur über die Struktur der DB AG, sondern auch über die Bezuschussung des Konzerns mit Bundesmitteln.
Anstatt die betroffenen Abgeordneten aus dem Aufsichtsrat der DB AG abzuberufen, wurden die Richtlinien am 6. November 2024 vom Bundeskabinett angepasst, um deren Berufung nachträglich zu legalisieren. Das Bundesfinanzministerium nennt die Legalisierung der Verfilzung auf seiner Website ironischerweise ,Nachschärfungen zu Interessenkonflikten von Mandatsträgern in Überwachungsorganen‘. Die AfD-Fraktion verlangt in einer Kleinen Anfrage – Drucksachennummer 20/14379 – nun Aufklärung, ob Bundesverkehrsminister Wissing in die Berufung der genannten Bundestagsabgeordneten involviert war. Sollte er an dem Verstoß gegen die Compliance-Richtlinien der Bundesregierung persönlich beteiligt gewesen sein, ist er als Bundesminister nicht mehr tragbar.“
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