Pressemitteilung

Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Stefan Keuter – „Vielehen in Deutschland“

Berlin, 05.04.2018. Die Antworten der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter zum Thema Vielehen in Deutschland sind enttäuschend und zeigen erneut, dass die Bundesregierung zu Fragen, die eine ausländische Kultur betreffen, keine konkrete Stellung beziehen will. 

In der Kleinen Anfrage wurde die Bundesregierung aufgefordert Stellung zu beziehen, wie es möglich ist, dass trotz der eindeutigen Regelung des § 30 Abs. 4 AufenthG, nach der keinem weiteren Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis nach Abs. 1 und 3 des § 30 AufenthG zu erteilen ist, beispielsweise im Dezember 2015 ein Ehemann mit seiner Zweitfrau und deren zwei gemeinsamen Kindern ebenfalls in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist (https://www.welt.de/politik/deutschland/article173162447/Familiennachzug-Debatte-ueber-Zweitfrau-Anzeige-gegen-Pinneberger-Landrat.html).

„Die Beantwortung ist mehr als unbefriedigend“, so Keuter. „Die Bundesregierung äußert sich hierzu nur in der Hinsicht, dass sie sagt, dass der Nachzug nicht aufgrund des § 30 Abs. 4 AufenthG erfolgt ist. Auf welcher Rechtsgrundlage der Nachzug allerdings erfolgte dazu schweigt die Regierung. Ein schwaches Bild!“

Darüber hinaus wollte Keuter unter anderem wissen, ob die Vielehe aus Sicht der Bundesregierung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstößt. Hierauf wusste die Bundesregierung wohl keine politisch korrekte Antwort geben zu können. Hier gab es nur den Hinweis darauf, dass man zu abstrakten Rechtsfragen keine Stellung beziehe.

„Es ist offensichtlich, dass sich die Bundesregierung vor konkreten Antworten und Sachverhaltsaufklärung drücken will“, sagt der Abgeordnete. Keuter wird in dieser Sache weiter hartnäckig bleiben und weitere Anfragen zum Thema an Bundesregierung stellen.

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