Pressemitteilung

Müller: Investitionsschutz ja, Rechtssicherheit für deutsche Gesetzgebung aber erst recht!

Berlin, 20. April 2018. Die FDP, als Befürworter von CEA, TTIP und weiterer internationaler Freihandelsabkommen, die mit der Einrichtung eines überstaatlichen Investor-Staat-Streitverfahrens (ISDS) verknüpft sind, bringt einen Antrag ins Plenum, der dafür plädiert, dass sowohl bestehende Abkommen mit umstrittenen Schiedsgerichtsklauseln erhalten werden, als auch die kommenden Verhandlungen der EU über Multilaterale Gerichtshöfe unterstützt werden.

Hansjörg Müller, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag nimmt dazu Stellung im Deutschen Bundestag. Ökonomisch fundiert legt der Diplom-Volkswirt die handwerklichen Schwächen des FDP-Antrags zum Investitionsschutz offen:

„Natürlich ist Freihandel für die Exportnation Deutschland gut und wichtig. Die Bürger befürchten jedoch nicht zu Unrecht eine Aushöhlung der nationalen Gerichtsbarkeit, wenn bilaterale, undurchsichtige Schiedsgerichte oder Multilaterale Gerichtshöfe über das Wohl und Wehe der deutschen Steuerzahler entscheiden. Investitionsschutz ja, Rechtssicherheit für deutsche Gesetzgebung aber erst recht!“

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