Pressemitteilung

Münzenmaier: Prüfungen des Luftfahrt-Bundesamtes versagen beim Schutz der Fluggäste vor Insolvenzfolgen – Bundesregierung setzt auf Scheinlösung

Berlin, 25. Oktober 2018. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die regelmäßigen Liquiditätsprüfungen des Luftfahrt-Bundesamtes geeignet sind, Flugreisende vor Schäden im Fall einer Insolvenz der gebuchten Fluggesellschaft zu schützen. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Vorsitzenden des Tourismusausschusses im Bundestag, Sebastian Münzenmaier (AfD), vom 24. Oktober 2018 hervor (Drucksache 19/04929).

Nach Angaben der Bundesregierung werden bei allen genehmigten Luftfahrtunternehmen zwei- bis viermal pro Jahr Prüfungen der Zahlungsfähigkeit vorgenommen. Bei Anzeichen wirtschaftlicher Schwierigkeiten sogar noch häufiger.

„Die Prüfungen des Luftfahrt-Bundesamtes versagen aber kolossal beim Schutz der Fluggäste vor Insolvenzfolgen“, urteilt Münzenmaier. Der Entzug der Betriebsgenehmigung bei befürchteter Zahlungsunfähigkeit sei für den Passagierschutz völlig unzureichend. „Fluggäste werden weitgehend auf den Schäden sitzen bleiben, wenn ihre Ansprüche vor Insolvenzeröffnung entstanden sind“, prophezeit der AfD Politiker. „Im Fall Air Berlin endete die Betriebsgenehmigung aber erst nach Eröffnung der Insolvenz, so dass der Entzug der Genehmigung die Fluggäste nicht vor der drohenden Zahlungsunfähigkeit warnen konnte.“

„Damit wird deutlich“, so Münzenmaier, „dass die Bundesregierung beim Schutz der Passagiere auf eine Scheinlösung setzt, bis irgendwann die EU-Kommission handelt. Solange steckt die Bundesregierung den Kopf in den Sand und lässt die Passagiere zahlen.“

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