Pressemitteilung

Reusch: Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtslage von DDR-Opfern fällt bei Expertenanhörung durch

Berlin, 12. September 2019. Am Mittwoch fand im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung von Sachverständigen zu dem von der Bundesregierung eingereichten Entwurf eines „6. Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ statt. Vorausgegangen war ein Gesetzentwurf des Bundesrates zum selben Thema aus dem Jahre 2017, welcher bislang unbehandelt geblieben war. Das Urteil der Experten zu dem zur Beratung anstehenden Entwurf der Bundesregierung fiel vernichtend aus.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Roman Reusch, zugleich Sprecher des Arbeitskreises Recht und Verbraucherschutz der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, fasst seine Eindrücke wie folgt zusammen:

„In seltener Einmütigkeit haben alle Sachverständigen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der im SPD-geführten Bundesjustizministerium entwickelt wurde, zum Abschuss freigegeben. Lediglich ein Element, nämlich die ersatzlose Aufhebung einer Befristung der Geltendmachung von Ansprüchen durch die Opfer des DDR-Unrechtsstaates, fand die ungeteilte Zustimmung der angehörten Experten – das war es dann aber auch schon. Ansonsten bleibt der Entwurf der Bundesregierung weit hinter demjenigen des Bundesrates zurück, wodurch bei den Geschädigten zwangsläufig der Eindruck entstehen muss, ein zweites Mal vom Staat einer Willkür unterworfen zu werden. Hierzu gehört auch, dass die Bundesregierung eine weitere Entschließung des Bundesrates aus dem letzten Jahr, mit welcher auf die sogenannten ‚8 Gerechtigkeitslücken‘ aufmerksam gemacht worden war, überhaupt nicht in ihrem Gesetzentwurf berücksichtigt hatte.

Es spricht schon Bände, wenn auch die im Ausschuss vertretenen Abgeordneten der Regierungskoalition von Union und SPD das vernichtende Zeugnis der Experten nur bass staunend zur Kenntnis nehmen konnten. Es hilft aber nichts, ob des fehlenden Sachverstandes der Bundesregierung nun den Kopf zu schütteln. Angesichts der nach wie vor bestehenden Befristung zum Ende dieses Jahres ist in einem ersten Schritt zu fordern, dass separat und losgelöst von den bisherigen Gesetzesvorlagen die Entfristung sämtlicher Ansprüche so schnell wie möglich in die gesetzlichen Vorschriften aufgenommen wird. In einem zweiten Schritt sollten, aufbauend auf dem Gesetzentwurf des Bundesrates, die Erkenntnisse aus der durchgeführten Expertenanhörung sowie die in der Zwischenzeit gewonnenen weiteren Erkenntnisse, auch von nicht an der Anhörung vertretenen Organisationen, ausgewertet und in einem Gesetzentwurf als ‚Große Lösung‘ zusammengefasst werden.

Die AfD-Fraktion wird die entsprechenden Änderungsanträge und gegebenenfalls Gesetzentwürfe erstellen und in den parlamentarischen Gang geben. Das sind wir den Opfern des DDR-Unrechtsstaates schuldig.“

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