Pressemitteilung

Münzenmaier: AfD-Fraktion fordert zügige Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur sogenannten „Urlaubssteuer“ im Bundessteuerblatt

Berlin, 16. Oktober 2019. In einem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung dazu auf, die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur sogenannten „Urlaubssteuer“ zügig im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen und so eine unmittelbare Bindungswirkung der höchstrichterlichen Entscheidung für die Finanzverwaltung herzustellen.

„Nach 6 Jahren Rechtsstreit hat der Bundesfinanzhof im August 2019 entschieden, dass die sogenannte Urlaubssteuer rechtswidrig ist. Übernachtungsleistungen im Rahmen einer Pauschalreise unterliegen damit bei den Reiseveranstaltern nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung.

Das Damoklesschwert ‚Urlaubssteuer´ und die Untätigkeit des Gesetzgebers in dieser Frage waren seit Jahren für unzählige Reiseveranstalter purer Horror.

Nachdem der Bundesfinanzhof nun zu Gunsten eines Reiseveranstalters entschieden hat, muss das Urteil nun so schnell wie möglich im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden, damit die Finanzverwaltung in jedem Einzelfall die Entscheidung des höchsten deutschen Finanzgerichts beachten muss und so weitere Gerichtsverfahren vermieden werden. Erst dann können die Reiseveranstalter in Deutschland endlich aufatmen!

Bleibt die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt aus, kann die Finanzverwaltung in gleichgelagerten Fällen die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ignorieren. Damit wäre die Rechtssicherheit und Steuergleichheit in Gefahr. Der Bundesfinanzminister muss deshalb dringend für eine Veröffentlichung im Bundessteuerblatt sorgen“, so der tourismuspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Sebastian Münzenmaier.

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