Pressemitteilung

Maier: Der Rechtsstaat braucht die Akzeptanz durch den Bürger

Berlin, 6. November 2019. Am Montag fand im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zu beabsichtigten Änderungen von zumeist zivilverfahrensrechtlichen Vorschriften statt. Im Kern ging es um das Rechtsmittelsystem des Zivilprozesses. Die Sachverständigen, u. a. die Präsidentin des Bundesgerichtshofes, setzen sich sehr detailliert mit dem Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung auseinander.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier, Obmann der AfD-Fraktion im Rechtsausschuss, fasst das Ergebnis der Anhörung wie folgt zusammen:

„Wir fühlen uns durch die Meinung der namhaften Experten bestätigt. Nach derzeitiger Rechtslage bestehen erhebliche Hürden, eine erstinstanzliche Entscheidung in einer mündlichen Verhandlung vor einem Berufungsgericht, geschweige denn höchstrichterlich vor dem Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen. Es führt bei dem rechtsschutzsuchenden Bürger naturgemäß zu Verdruss, wenn noch nicht einmal im Ansatz eine realistische Chance besteht, ein – seiner Meinung nach unzutreffendes – Urteil einer umfassenden Rechtskontrolle zuführen zu können.

Wir fordern daher den Wegfall jener unseligen Vorschrift, nach welcher ein Berufungsverfahren ohne jegliche mündliche Verhandlung – sozusagen auf dem Postweg – entschieden werden kann. Auch müssen die hohen Hürden für eine Verfahrensvorlage vor dem Bundesgerichtshof abgebaut werden, und zwar durch ein ausgeklügeltes und angemessenes System der Zulassung der Revision: Gegen eine Entscheidung des Berufungsgerichts, die Revision nicht zuzulassen, soll bereits bei einem niedrigeren Gegenstandswert als jetzt die Einlegung einer Beschwerde eröffnet sein, und ab einem noch genau zu beziffernden, jedenfalls höheren Streitwert soll die Einlegung einer Revision schließlich überhaupt nicht mehr von der Entscheidung des Berufungsgerichts abhängig sein.

Wir werden entsprechende Änderungsanträge ins Gesetzgebungsverfahren einfließen lassen. Die Herstellung von auch im Einzelfall als solcher empfundenen Gerechtigkeit ist ureigenste Aufgabe des Rechtsstaates. Damit steht und fällt die Akzeptanz durch den Bürger, und zwar mehr, als eine Konservierung in einem Museum oder Darstellungen auf Plakatwänden es je vermögen werden!“

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