Pressemitteilung

Schneider: Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen bedeutet auch Garantie-Einkommen für Totalverweigerer

Berlin, 6. November 2019. Nach dem Urteil aus Karlsruhe von 05.11.2019 (1 BvL 7/16) sind Sanktionen bei Hartz-IV die über 30 Prozent des Regelsatzes hinausgehen zukünftig nicht mehr zulässig.

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jörg Schneider, mit:

„Viele Hartz-IV-Empfänger bemühen sich, einen Job zu finden, wieder auf eigenen Füßen zu stehen. Aber leider gibt es auch diejenigen, die sich im System eingerichtet  haben, Angebote ablehnen, Termine nicht wahrnehmen. Wir halten daher Sanktionen für sinnvoll. Besser als Sanktionen wären jedoch niedrigere Sozialversicherungsbeiträge für Niedriglöhner, damit sich der Wechsel aus Hartz-IV in einen Job lohnt – das ist heute nicht der Fall.

Mit dem Urteil werden Hartz-IV-Empfänger zukünftig besser vor harten und willkürlichen Sanktionen geschützt. Das ist zu begrüßen. Die Begrenzung der Sanktionen auf maximal 30 Prozent des Regelsatzes bedeutet aber auch, dass jeder ALG II-Empfänger immer mindestens 70 Prozent der Leistungen erhält. Damit wird eine Art ‚Garantie-Einkommen‘ auch für diejenigen Hartz-4-Empfänger festgeschrieben, die dauerhaft nicht arbeiten wollen. Ein Garantie-Einkommen für Totalverweigerer lehnen wir ab. Es führt zu Fehlanreizen zulasten der Steuerzahler und widerspricht jedem Gerechtigkeitsempfinden.“

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