Pressemitteilung

Keuter: Freiheitsrechte rechtschaffener Bürger nicht noch weiter einschränken!

Berlin, 14. November 2019. Die AfD-Bundestagsfraktion lehnt den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie ab.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter erklärt dazu:

„Bei der Umsetzung der EU Richtlinie zur Geldwäsche in nationales Recht, biegt die Bundesregierung links ab. Wir bewegen uns Richtung Sozialismus, Generalverdacht gegen die Bürger und hin zu einem Überwachungsstaat.

Die Regierung verlangt in ihrem Gesetzesentwurf, dass Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine, Immobilienmakler, Kunsthändler und alle weiteren Güterhändler verpflichtet werden, Verdachtsmeldungen zur Geldwäsche abzugeben. Wer nicht meldet, kann bestraft werden.

Die Sammelwut der Bundesregierung in Bezug auf Daten und Zahlungsströme ist eklatant hoch. Dabei ist die Zahl der bei der Financial Intelligence Unit (FIU) gemeldeten Fälle schon heute viel zu hoch. 2018 waren es 77.000 Verdachtsmeldungen von denen nicht einmal 300 relevant gewesen sind. Damit hat sich die Zahl der Verdachtsmeldungen seit dem Jahr 2008 bereits verelffacht. Nun möchte die Bundesregierung den Kreis der Verpflichteten noch erweitern und schränkt so die Freiheitsrechte rechtschaffener Bürger noch weiter ein. Darüber hinaus steht der bürokratische Aufwand mit dem erhofften Nutzen in keinem ausgewogenen Verhältnis.

Den durch das Gesetz der Bundesregierung entstehenden Datenmoloch, mit nur sehr geringer Relevanz für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung, lehnen wir in Gänze ab und somit auch den Lobbyänderungsantrag der FDP.“

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