Pressemitteilung

Ehrhorn: Straßenverkehrsrecht nicht für ideologischen Kampf gegen das Auto missbrauchen

Berlin, 14. Mai 2020. Die AfD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, den seit dem 28.04.2020 geltenden Bußgeldkatalog in weiten Teilen zurückzunehmen.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Ehrhorn, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, führt dazu aus:

„Das Straßenverkehrsrecht darf nicht für den ideologischen Kampf gegen das Automobil missbraucht werden. Genau den Ansatz verfolgt der neue Bußgeldkatalog aber. Nicht nur die Bußgelder selbst sind dort drastisch erhöht und ihre Tatbestände ausgeweitet worden, sondern nun drohen auch die Verhängung von Fahrverboten oder sogar der Führerscheinentzug bereits aufgrund kurzer Unaufmerksamkeiten. Das führt für viele Bürger, gerade diejenigen, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, schnell zu existenzbedrohenden Situationen und ist der Lage völlig unangemessen. Vor dem Hintergrund, dass die allgemeine Anzahl der Verkehrstoten im letzten Jahr den niedrigsten Stand seit Aufzeichnung erreicht hat, geht es der Bundesregierung erkennbar nicht darum, eine bedrohliche Gefahrenlage zu entschärfen. Wenn man das gewollt hätte, wäre eine Auseinandersetzung mit der Anzahl des dreimal höheren Todesrisikos bei der Nutzung von elektrifizierten Fahrrädern naheliegender gewesen. Stattdessen möchte die Regierung aber lediglich das Autofahren unattraktiv machen und auf einem weiteren Weg den ohnehin schon hoch belasteten Bürgern das Geld aus der Tasche ziehen.“

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