Pressemitteilung

Schielke-Ziesing: Kein SPD-Wahlkampf auf dem Rücken bedürftiger Rentner!

Berlin, 15. Mai 2020. Seit Monaten weisen Experten, von der Bertelsmann-Stiftung bis hin zu den Arbeitgeberverbänden, von der Deutschen Rentenversicherung bis hin zur OECD auf gravierende Fehlstellen der Grundrente hin.

Die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Ulrike Schielke-Ziesing, kritisiert das Festhalten an der Grundrente:

„Es existieren verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Grundrente und die Umsetzung ist ein Kraftakt, dem ein mäßiges Ergebnis im Einführungsjahr 2021 gegenübersteht. Gerade einmal 75 Euro beträgt der Zahlbetrag der Grundrente durchschnittlich im Monat, den die auserwählten Rentner im Einführungsjahr erhalten. Das passt nicht zu den von Minister Heil aufgeführten Beispielen, bei denen die fleißigen Friseurinnen über 200 Euro Grundrente im Monat zusätzlich bekommen sollen. Außerdem wird es für die Rentenversicherung fast unmöglich sein, die Einkommensprüfung bei Empfangsberechtigten im Ausland durchzuführen. Das führt zu einer Ungleichbehandlung von Empfängern im In- und Ausland.

Es wird zunehmend deutlich, dass die Grundrente ein SPD-Prestigeprojekt für den kommenden Bundestagswahlkampf 2021 werden soll. Denn wieder einmal bleiben die wirklich bedürftigen und in Armut lebenden Rentner auf der Strecke. Sie bekommen von Minister Heil keine Unterstützung, denn sie können im Regelfall keine 33 Versicherungsjahre aufweisen.

Die Grundrente ist nicht zielgenau, sozial ungerecht, viel zu teuer und dabei weitgehend wirkungslos. Um zielgenau den wirklich armen Rentnern zu helfen, ist eine Freibetragslösung für die Rente bei der Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter der bessere Ansatz. Die AfD-Fraktion hat dazu im Februar 2019 einen entsprechenden Antrag im Parlament eingebracht, der gestern abschließend hier im Plenum behandelt wurde. Leider wurde dieser Antrag abgelehnt. Der Umsetzungsaufwand wäre weitaus geringer und der Nutzen gleich oder sogar noch größer als bei der Grundrente. Ferner wäre diese Option verfassungskonform und wahrt noch das Äquivalenzprinzip in der gesetzlichen Rentenversicherung.“

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