Pressemitteilung
Keuter: EU darf nicht den Gesundheitsschutz deutscher Staatsbürger vereiteln
Berlin, 21. Januar 2021. Die unzulängliche Lieferung des Corona-Impfstoffes von BioNTech/Pfizer führt laut NRW-Gesundheitsministerium dazu, dass Krankenhäuser Impfungen gestoppt haben. Ebenso wurde der Start der Impfzentren verschoben. Nach den Antworten des Bundesministeriums für Gesundheit auf die Schriftlichen Fragen des AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter, verwundert dies nicht. Keuter wollte von der Bundesregierung wissen, an welchem Datum die Lieferung der zusätzlichen 30 Millionen Impfdosen für Deutschland – hierüber berichteten die Medien am 19.12.2020 als „klares nationales Signal“ – zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und den Firmen BioNTech/Pfizer, neben den Bestellungen über die EU-Kommission, vertraglich vereinbart wurden.
Hierauf antwortete das Bundesministerium für Gesundheit wie folgt: „Diejenigen deutschen Impfstoffhersteller, die im Rahmen eines Sonderprogramms zur Beschleunigung von Forschung und Entwicklung von Impfstoffen gegen COVID-19 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wurden, haben mittels vorvertraglicher Vereinbarungen jeweils zugesagt, zusätzliche Impfstoffdosen für die Versorgung der deutschen Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch das Unternehmen BioNTech. Die Umsetzung in Lieferverträge ist noch Gegenstand laufender Verhandlungen, die auch mit den europäischen Verträgen in Einklang bleiben sollen. Derzeit beteiligt sich Deutschland an der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Aufstockung der Kontingente auf europäischer Ebene (…).“
Keuter: „Die Antwort ist in mehrerer Hinsicht unbefriedigend. Zum einen wird das konkrete Datum der Bestellung der zusätzlichen 30 Millionen Impfdosen für Deutschland nicht genannt und zum anderen scheitert die Auslieferung mal wieder an der Europäischen Union. Nationale Vereinbarungen müssen, so sie denn tatsächlich getroffen worden sind, uneingeschränkt eingehalten werden. Die Europäische Union hat den Gesundheitsschutz Millionen deutscher Staatsbürger nicht zu vereiteln.“
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