Pressemitteilung
Hilse: Verfassungsgericht fordert mehr vom Falschen
Berlin, 30. April 2021. Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Verfassungswidrigkeit des Klimaschutzgesetzes erklärt der umweltpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Karsten Hilse:
„Das Bundesverfassungsgericht hat der Klage verschiedener ideologisch gesteuerter Interessengruppen, darunter Jugendliche und Erwachsene aus dem In- und Ausland, SFV, BUND, DUH, Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet, ebenso wie der einschlägig bekannten Aktivisten Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) und der Energieexperte Professor Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, in Teilen entsprochen. Dabei erklärte es die rein erfundene Behauptung, dass das anthropogen erzeugte CO2, zumal der sehr geringe Teil (ca. 2 Prozent) den Deutschland zu den weltweiten Emissionen beiträgt, irgendeinen Beitrag zur Veränderung eines ebenso imaginären Weltklimas, beitrüge, zur einklagbaren Tatsache. Obwohl keine der vielfach seit über 100 Jahren erhobenen weltweiten Wetterdaten diese Behauptung stützen, bejahte das Gericht den Anspruch auch ausländischer Einzelpersonen auf Einhaltung von Minderungszielen, auch über das Jahr 2031 hinaus. Es folgte damit der aberwitzigen Begründung der Kläger, dass diese die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum verletzt.
Statt dieses Gesetz wegen völlig mangelnder Verhältnismäßigkeit in Gänze zu verwerfen, fordert das Gericht mehr vom Falschen. Mehr Weltfremdheit und mehr Schadenswillen am deutschen Volk geht nicht.“
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