Pressemitteilung

Thomas Seitz/ Beatrix von Storch/ Götz Frömming: Berliner Chaos-Wahl war ein komplettes Systemversagen

Berlin, 24. Mai 2022. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages befasst sich heute in mündlicher Verhandlung mit dem Einspruch von Bundeswahlleiter Georg Thiel gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl am 26. September 2021 und dem Berliner Wahlgeschehen insgesamt. Für die AfD-Fraktion nehmen das Mitglied im Wahlprüfungsausschuss, Thomas Seitz, und die in Berlin gewählten Abgeordneten Beatrix von Storch und Götz Frömming an der Verhandlung teil. Die Vorkommnisse haben aus Sicht des Bundeswahlleiters wahlrechtliche Vorschriften verletzt und stellten deshalb Wahlfehler dar, die unter anderem den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes beeinträchtigt hätten. Zudem könnten die aufgetretenen Wahlfehler mandatsrelevant gewesen sein.

Hierzu erklärt Thomas Seitz:

„Wir sind entsetzt über die chaotischen Zustände, die hier zu Tage kommen. Das sind auch keine Einzelfälle, über die wir hier reden, sondern wir blicken auf ein komplettes Systemversagen, das in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig ist.“

Die beiden Berliner Abgeordneten von Storch und Frömming ergänzten: „An einer Wiederholung der Wahl in Gänze oder in Teilen führt kein Weg vorbei. So viel ist jetzt schon deutlich geworden.“

 

 

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