Pressemitteilung
Fabian Jacobi: Reformbedarf bei der Richterwahl
Berlin, 3. Juni 2022. Der Bundestag hat in der laufenden Haushaltswoche nebenbei auch die Position eines Richters am Bundesverfassungsgericht neu besetzt. Der am Montag vom Wahlausschuss vorgeschlagene Kandidat wurde am gestrigen Donnerstag vom Plenum bestätigt. Die Richter werden zur Hälfte vom Bundestag gewählt, wobei das Vorschlagsrecht exklusiv beim Wahlausschuss liegt. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi erklärt hierzu:
„Weder im Ausschuss noch im Plenum hat es eine Erörterung gegeben, die der demokratischen Öffentlichkeit Aufschluss geben könnte, warum die Mehrheit der Abgeordneten den Kandidaten gewählt hat oder ob sich die Abgeordneten mit der Personalie überhaupt befasst haben. Aus einer Zeitungsmeldung konnte man zwei Wochen vor der Sitzung des Wahlausschusses entnehmen, ein Kandidat habe ‚sich den Fachpolitikern der Fraktionen schon vorgestellt‘. Bei meiner Fraktion war das allerdings nicht der Fall. Die Nachfrage an die übrigen Fraktionen, wo der Kandidat vorstellig geworden sei, blieb unbeantwortet. Das ist insofern fatal, als es eine denkbare Schlussfolgerung aus diesem klandestinen Verhalten wäre, ein Kandidat wende sich mit seiner Bewerbung nicht an das Verfassungsorgan Bundestag, sondern an eine Gruppe von Parteien. Indem durch das gegenwärtig praktizierte Verfahren ein solcher Eindruck entstehen kann, trägt dieses Verfahren zu einer Delegitimierung des Verfassungsgerichts bei. Es sollte dringend reformiert werden.“
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