Dr. Axel Rahmel (Deutsche Stiftung Organtransplantation) „Die Cross-over-Lebendspende ermöglicht Patienten, die eine Lebendspende wollen, aber keinen Empfänger haben […] tatsächlich eine zusätzliche Transplantation. […] Es kann einzelnen Patienten dadurch geholfen werden, sie können frühzeitig eine Transplantation erhalten; Lebendspenden-Transplantationen sind mit guten Ergebnissen verbunden. […] Und das sind Patienten, die sonst keine Chance gehabt hätten auf eine Transplantation. […] Man kann Menschenleben damit retten.“
Prof. Dr. Klemens Budde (Charité – Universitätsmedizin Berlin) „Jeder Patient auf der Warteliste, der eine Lebendspende macht, macht einen Platz frei für jemand anderes, der dann ein postmortales Organ bekommen kann. […] Ich sehe die Übernahme der Kosten [durch die GKV] als gerechtfertigt an, wer soll es denn sonst zahlen? Die Patienten garantiert nicht.“
Ralf Zietz (Interessengemeinschaft Nierenlebendspende) „Es gibt erfolgreiche Zusammenführung von Cross-over-Lebendspenden-Paaren. Das gemeinsame Schicksal der erlebten Nierenerkrankung kann zusammenschweißen. Und daher sage ich: Die Cross-over-Lebendspenden kann […] in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden.“
Prof. Dr. Thomas Gutmann (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) „Wir sollten in einer Situation, in der ohnehin die Versorgung der Patienten mit postmortalen Organen so schlecht ist, wie in keinem vergleichbaren Nachbarstaat, den Patienten nicht auch noch durch Strafdrohung verbieten, einander selbst zu helfen. Natürlich wollen wir Spender davor schützen, unter Druck zu geraten; aber wir sollten das nicht tun mit dem Mittel, die ganzen Handlungsfelder zu verbieten. […] Das ist ein Mythos, den wir vor uns hertragen, nur um eine Politik zu rechtfertigen, die Menschen bevormundet und ihnen massiv die Möglichkeit einer adäquaten medizinischen Versorgung nimmt. […] Wenn der Spender Ja sagt, dann gibt es keine Gründe irgendwelche Restriktionen für Lebendspender aufzubringen, weil es dann nur noch den Respekt vor dem Selbstbestimmungsrecht […] bedarf. Wir müssen wegkommen von der bisherigen Kultur der Übergriffigkeit in die Autonomie von Patientinnen und Patienten.“
Dr. med. Günther Matheis (Bundesärztekammer) „Wir haben ungefähr 100.000 Patienten, die dialysepflichtig sind. Davon stehen ungefähr 9.000 Patienten auf der Transplantationswarteliste für eine Niere. Wir rechnen mit einem Zuwachs von 2,7 bis 3 Prozent pro Jahr. Und in der Tat ist es natürlich so, dass wir durch eine Ausweitung der Cross-over-Lebendspende, natürlich eine deutliche Verbesserung im Einzelfall herbeiführen könnten. Der Regelungsrahmen, den wir derzeit haben, der ist ausgesprochen eng. Und aus unserer Sicht müssten wir dazu kommen, […] dass die Cross-over-Lebendspende aus ärztlicher Sicht erlaubt werden sollte.“
Susanne Reitmaier (Crossover-Nierenspende) „Es wäre natürlich super, wenn wir uns bei der Cross-over-Lebendspenden mit anderen Ländern zusammentun könnten. International größere Pools bieten bessere Matches an.“
Dr. Wulf-Dietrich Leber (GKV-Spitzenverband) „Uns erscheint die im Antrag genannte Größenordnung richtig, dass für eine Transplantation Kosten in Größenordnung [einmalig] 50.000 bis 65.000€, und für die Dialyse von 20.000€ [pro Jahr] anfallen. Je länger der Organempfänger nach der Transplantation lebt, desto nachhaltiger der finanzielle Vorteil. Doch auch die durch Cross-over-Lebendspenden gewonnene Lebensqualität muss natürlich berücksichtigt werden.“