Gesetzentwurf
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Berlin, 20. Juni 2023. Am 8. März 2001 wurde das Deutsche Institut für Menschenrechte auf der Grundlage eines einstimmigen Bundestagsbeschlusses ins Leben gerufen. Als unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands sollte es sich seither dafür einsetzen, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) bezeichnet sich selbst als die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands.
Das Institut soll zudem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention begleiten und überwachen und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut). Nach eigener Aussage ist das Institut nur den Menschenrechten verpflichtet und politisch unabhängig. Seit 2015 regelt das „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte“ die Rechtsstellung, die Aufgaben und die Finanzierung des Instituts. Es ist als gemeinnütziger Verein organisiert und wird vom Deutschen Bundestag sowie – für einzelne Projekte – aus Drittmitteln finanziert. Die Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte sind gesetzlich im DIMRG normiert worden. So soll das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. die Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren und zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beitragen. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland, das Einrichten und Betreiben einer fachspezifischen Bibliothek, die wissenschaftliche Forschung und Publikation, die Politikberatung, die Bildungsarbeit im Inland, die Förderung des Dialogs und der nationalen und internationalen Zusammenarbeit mit menschenrechtsrelevanten Stellen und die Erstellung von Analysen zu weiterwirkenden menschenrechtlichen Folgen totalitärer Diktaturen sowie von Kriegs- und Nachkriegsgeschehen in Ergänzung der Arbeit bestehender Institutionen.