Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Haushaltsuntreue und zur Sicherung der ordnungsgemäßen Verwendung öffentlicher Mittel

Berlin, 16. November 2023. Die strafrechtliche Sanktionierung der Haushaltsuntreue ist aufgrund des Umschwungs in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Jahre 1997 in der sog. „Bugwellenentscheidung“ zu § 266 StGB praktisch aufgehoben worden.

Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes war bis in die 1990er die Zweckentfremdung von Haushaltsmitteln, die zwar für öffentliche Zwecke ausgegeben wurden, aber die im Haushaltsplan dafür nicht vorgesehen waren, grundsätzlich als Untreue zu bestrafen. Seit der „Bugwellenentscheidung“ ist der Anwendungsbereich des § 266 StGB in derartigen Fällen auf klare oder zu vermutende Fälle von Korruption, also von Zweckentfremdung zum Nutzen einzelner Privatleute eingeschränkt. Der Bund der Steuerzahler hatte bereits in seinem Schwarzbuch 2016/17 das enorme Ausmaß der öffentlichen Verschwendung ausgewiesen.

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