Antrag
Erfolgsmodell Einfamilienhaus stärken – Eigentum, Freiheit und Familien massiv fördern
Berlin, 19. März 2024. Im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung aus dem Jahre 2021 wird der Wille bekundet, selbstgenutztes Wohneigentum zu fördern. Hierzu gelte es, eigenkapitalersetzende Darlehen, Tilgungszuschüsse und Zinsverbilligungen beim Eigentumserwerb abrufbar zu machen.
Den Ländern soll zur Ermunterung des Eigentumserwerbs ihrer Bewohner die Gestaltung der Grunderwerbsteuer nahgelegt werden, und ein KfW Programm zum Kauf von Genossenschaftsanteilen wird avisiert.1 Ferner kündigte die „Ampelkoalition“ ein „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ mit relevanten Akteuren an und verschriftlichte dessen Maximen im Oktober 2022. Diesem Dokument sind unter anderem Absichtserklärungen zur Prävention von Grundstücksspekulation, zur Entwicklung kommunaler Instrumente sowie Vorgaben und steuerliche Anreize für Investoren miet- und belegungsgebundenen Wohnraumes zu entnehmen. Dem selbstgenutzten Wohneigentum wird hingegen nur wenig Raum gegeben, so lassen sich lediglich eine Eigenkapitalbildung für Schwellenhaushalte, die Entwicklung eines Mietkaufmodells sowie die Ankündigung finden, den linearen Abschreibungssatz für neue Wohngebäude von zwei auf drei Prozent zu steigern. Die Initiatoren des „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ setzen, bis auf einen unverbindlichen Hinweis zur Gestaltung der Grunderwerbsteuer, auf Restriktionen sowie Subventionen und nur unzureichend auf steuerliche Entlastungen, die auf selbstgenutztes Wohneigentum zielen. Das „Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung“ (ifo) referierte kürzlich die aktuellen Baugenehmigungszahlen und spiegelt damit die regierungsgemachten Fehlentwicklungen. So stoße die große Mehrheit der Marktteilnehmer derzeit keine Bauvorhaben mehr an, denn Finanzierungen wie Bauleistungen seinen verteuert, die Neubauförderung auf ein Minimum reduziert und die Neubaustandards signifikant verschärft.
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