Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften

Berlin, 21. März 2024. Im Jahr 2017 war die Zahl der Scheinvaterschaften laut dem Bundesinnenministerium bereits auf 5.000 Verdachtsfälle gestiegen. Der Gesetzgeber etablierte 2017 im Bürgerlichen Gesetzbuch eine präventive Missbrauchskontrolle (www.nzz.ch/international/sozialbetrug-mit-scheinvaterschaften-kostet-den-staatmillionen-ld.1718985), die jedoch leerlief.

Die vorgelegte Gesetzesänderung sieht vor, dass die Ausländerbehörden in allen Fällen der Vaterschaftsanerkennung beteiligt werden, wenn ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist. Darüber hinaus stellt die Änderung des Gesetzes fest, dass
die Beweislast für die Anerkennung einer leiblichen Vaterschaft der Anerkennende trägt. Dies kann mit Hilfe einer DNA-Analyse geschehen.

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