Pressemitteilung
Albrecht Glaser: Entscheidung des Verfassungsgerichts entlastet Steuerzahler
Berlin, 30. Juli 2024. Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Verkleinerung des Parlaments auf Basis des Wahlrechtsystems möglich ist, die Streichung der Grundmandatsklausel jedoch für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt wird, teilt der Vertreter und Obmann der AfD-Bundestagsfraktion in der aktuellen Wahlrechtskommission des Deutschen Bundestages, Albrecht Glaser, mit:
„Zukünftig nur noch 630 Abgeordnete im Parlament; die AfD-Bundestagsfraktion wollte mit ihrem Vorschlag sogar nur 598 Abgeordnete im Deutschen Bundestag und damit die Entscheidungsfindung im Parlament stärken sowie die seit Jahrzehnten zunehmenden Kosten für die Steuerzahler senken. Derzeit ist der Deutsche Bundestag das größte frei gewählte Parlament der Welt.
Das höchste deutsche Gericht hat heute entschieden, dass die vorgenommene Verkleinerung des Parlaments auf Basis unseres gewohnten Wahlrechtsystems möglich ist. Allerdings kippt es mit der Entscheidung zugleich den von der Ampel-Koalition vorgesehenen Fortfall der Grundmandatsklausel. Von diesem Teil der Gerichtsentscheidung profitieren nach derzeitigen Wahlergebnissen die CSU und die Partei Die Linke.
Sollten CDU und CSU bei den kommenden Bundestagswahlen als starke Sieger vom Platz gehen, ist zu befürchten, dass deren Parteivertreter die Wahlrechtsreform wieder so schleifen, dass die Steuerzahler dadurch massive Kostensteigerungen erfahren und die Arbeitsfähigkeit des Bundestages leidet. Das muss der Wähler wissen und hoffentlich verhindern. Mit der Politik der AfD-Fraktion hätten wir ein entscheidungsfreudigeres und finanzierbares Parlament.“
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