Pressemitteilung

Tobias Matthias Peterka: Bundesregierung geht bei Terrorbekämpfung das eigentliche Problem nicht an

Berlin, 2. Oktober 2024. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 1.10.2024 – 1 BvR 1160/19 – nunmehr zum zweiten Mal Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt und sieht unter anderem in der heimlichen Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen einen schweren Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Tobias Matthias Peterka, teilt dazu mit:

„Die AfD-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Der maßlosen Überwachung der Bevölkerung unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung hat das Bundesverfassungsgericht erneut einen Riegel vorgeschoben.

Terrorismusbekämpfung läuft immer mehr auf Überwachung und massive Grundrechtseingriffe zu Lasten der unbescholtenen Bürger hinaus. Die Bundesregierung – sowohl die Aktuelle als auch ihre Vorgänger – weigern sich hier das eigentliche Problem anzugehen: Alle Gesetze zur Stärkung der Terrorismusbekämpfung laufen zwangsläufig ins Leere, wenn Straftäter, Terroristen und Gefährder weiterhin in unserem Land verbleiben dürfen und Migration weiterhin unkontrolliert möglich ist.

Mit der Befugnis des BKA zur heimlichen Überwachung von Kontaktpersonen, zum Beispiel mittels Abhörmaßnahmen und dem Einsatz von verdeckten Ermittlern, wird ,tief in die Privatsphäre‘ der Betroffenen eingedrungen. Dass diese eingriffsintensiven Maßnahmen bei Personen, die nicht einer Straftat verdächtig sind, einer besonderen Rechtfertigung bedürfen, ist für jeden klar erkennbar. Gleiches gilt für die zeitlich unbegrenzte vorsorgende Datenspeicherung. Der Gesetzgeber hat nun bis zum 31.07.2025 Zeit, neue Regelungen zu schaffen.“

 

 

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