Antrag

Neuausrichtung der Jobcenter auf Vermittlung in Arbeit

Berlin, 24. September 2024. Seit Längerem schon ist das Vertrauen in die Vermittlungsarbeit der Jobcenter stark gesunken. Viele private Unternehmen lehnen es inzwischen ab, sich Kandidaten der Jobcenter („Kunden“ genannt) anzuschauen, da sie die Erfahrungen gemacht haben, dass diese gar nicht erst zum vereinbarten Vorstellungstermin erscheinen. Somit bleibt den Unternehmen nur bürokratischer Aufwand, denn die Jobcenter erwarten eine Rückmeldung.

Die Vermittlung eines Bürgergeldempfängers in Unternehmen am ersten Arbeitsmarkt erfolgt gegenwärtig ohnehin nur in 13 Prozent der Abgänge aus Arbeitslosigkeit. Ein großer Teil der Kunden landet hingegen in Nichterwerbstätigkeit (ca. 38 Prozent), in sonstigen Ausbildung- und Fördermaßnahmen (ca. 31 Prozent) oder bei Firmen des zweiten Arbeitsmarktes (1,9 Prozent) und lebt somit weiterhin weitgehend von staatlicher Unterstützung. Notwendig ist aus Sicht der Antragsteller deshalb eine Konzentration auf die erfolgreiche Vermittlung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Dazu wurde im Antrag „Soziale Mindestsicherung effektiv organisieren – Bürgergeld auf Arbeitsvermittlung fokussieren“ (Bundestagsdrucksache 20/10609) bereits die Überführung reiner Sozialfälle und zeitlich nicht verfügbarer SGB II-Leistungsempfänger in den Leistungsbereich der „Sozialhilfe-Neu“ gefordert. Das wird nach eigenen Berechnungen zu einer Reduzierung der „Kundenschaft“ um circa 20 Prozent führen. Die vermittlungstechnische Betreuung aller erwerbsfähigen Arbeitslosen aus SGB III und SGB II soll künftig aus einer Hand durch die BA (Agenturen für Arbeit) erfolgen. Reibungsverluste durch Parallelstrukturen und Doppelbetreuungen zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter entfallen damit zukünftig. Hierdurch entstehen Synergieeffekte und Einsparmöglichkeiten.

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