Pressemitteilung
Götz Frömming/Volker Münz: Bundesregierung blamiert sich mit Gesetzentwurf zu NS-Raubkunst
Berlin, 4. November 2024. Am Montag fand im Kultur- und Medienausschuss eine Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut“ bzw. zur „Beratenden Kommission NS-Raubgut / Schiedsgerichtsbarkeit“ statt. Im Mittelpunkt dieser Anhörung stand die Frage der Installierung eines Schiedsverfahrens, das künftig in Fragen der Restitution von NS-Raubkunst an die Stelle der Empfehlungen der mittlerweile aufgelösten Beratenden Kommission treten soll. Hierzu äußern sich der kulturpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Götz Frömming, und der AfD-Bundestagsabgeordnete Volker Münz, stellvertretendes Mitglied im Kultur- und Medienausschuss, wie folgt:
Götz Frömming:
„Die Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, des ehemaligen Vorsitzenden der ,Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts‘, zeigen einmal mehr, dass die Bundesregierung offenbar nicht in der Lage ist, praxistaugliche Gesetzentwürfe vorzulegen. Professor Papier führte aus, dass der vorliegende Gesetzentwurf weitestgehend leerlaufe, weil ,Anwendungsfälle in der Praxis – von Ausnahmefällen abgesehen – nicht ersichtlich‘ seien. Der Staatsrechtswissenschaftler machte darauf aufmerksam, dass der Gesetzentwurf ,eine erleichterte Durchsetzung von Ansprüchen zu erreichen‘ intendiere, ,die es rechtlich nach deutschem Zivilrecht gar nicht‘ gebe. Was hier vorgelegt wurde, sei ,faktisch und rechtlich ein Nullum‘. Aus diesem Befund kann nur ein Schluss gezogen werden: Dieser Gesetzentwurf dokumentiert einmal mehr, dass diese Bundesregierung ihr Handwerk nicht versteht.“
Volker Münz:
„Professor Papiers Ausführungen unterstreichen, dass die kritische Haltung der AfD-Bundestagsfraktion im Hinblick auf einen Systemwechsel von der Beratenden Kommission hin zu einem Schiedsgerichtsverfahren inhaltlich voll berechtigt ist. Die Qualifizierung des Gesetzentwurfes als ,ziemlich peinlich‘ ist eine Blamage für die Bundesregierung.“
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