Antrag
Ausübung des Wahlrechts für im Ausland lebende Deutsche erleichtern
Berlin, 14. November 2024. Die Ausübung des Wahlrechts durch Auslandsdeutsche ist sowohl rechtlich als auch praktisch erheblich erschwert. Dies beginnt mit der Unmöglichkeit, den eigenen Eintrag in das Wählerverzeichnis aus der Ferne zu überprüfen, und setzt sich fort mit den Herausforderungen der postalischen Zustellung der Wahlunterlagen.
Das sehr knappe Zeitfenster für die Beantragung, den Erhalt und die Rücksendung der Wahlunterlagen erfolgt in vollständiger Missachtung der tatsächlichen Postlaufzeiten und stellt eine weitere Hürde dar. Die damit verbundenen Portokosten verstärken diese Problematik zusätzlich, was dazu führt, dass nur eine geringe Minderheit der Auslandsdeutschen ihr Wahlrecht effektiv ausüben kann (vgl. Haug/Müller-Török/Kirsch: Zur dringenden Reformbedürftigkeit der Briefwahl (DÖV 2023, S. 790). Es liegen keine verlässlichen Angaben zur Anzahl dieser Gruppe vor, jedoch sprechen Eurostat-Daten allein für das Jahr 2022 von 978.000 ausgewanderten Deutschen im europäischen Ausland (ohne Großbritannien), während die OECD ihre Schätzung für ihr Gebiet 3,4 Millionen angibt. Daher wird die weltweite Gesamtzahl auf bis zu 4 Millionen geschätzt. Die Bundesregierung gibt an, dass zur letzten Bundestagswahl 2021 128.929 im Ausland lebende Deutsche (Auslandsdeutsche) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben. Bei der Bundestagswahl 2009 lag die Zahl bei 65.731, bei der Bundestagswahl 2013 bei 67.057 und bei der Bundestagswahl 2017 bei 112.989 (Drucksache 20/8323). Es ist nicht hinnehmbar, dass aufgrund logistischer Probleme und hoher bürokratischer Anforderungen Auslandsdeutsche von der Wahl ausgeschlossen werden.
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