Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz

Berlin, 14. November 2024. Vermehrt tauchen in den deutschen Medien Berichte darüber auf, dass Auseinandersetzungen arabischer Clans in Deutschland von islamischen „Friedensrichtern“ geschlichtet werden und Tatbeteiligte sowie Opfer keine Aussagen mehr bei der deutschen Polizei oder Staatsanwaltschaft machen. Zuletzt war dies in der Stadt Essen der Fall, als nach einer Massenschlägerei zwischen zwei arabischen Clans gegen 169 Tatbeteiligte die polizeilichen Ermittlungen eingestellt wurden. Beide Clans hatten zur Beilegung der Streitigkeiten Friedensrichter eingeschaltet (https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/syrer-libanesen-im-ruhrgebiet- nach-massenschlaegerei-essen-100.html), die für eine Befriedung und Streitbeilegung sorgten.

Danach waren mögliche Zeugen bei der Polizei entweder nicht mehr zur Zeugenvernehmung erschienen oder machten keine Angaben. Folge: Der Rechtsstaat kapituliert vor der Paralleljustiz, erste Verfahren wurden bereits eingestellt (https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/nach-clan-tumulten-in-essen-keine-strafen-fuer-verdaechtige-100.html). Mitten in Deutschland werden strafprozessuale Ermittlungen in Deutschland be- und verhindert, wenn tatverdächtigen Personen und Zeugen durch selbsternannte Streitschlichter vermittelt wird, die Streitigkeit sei bereits durch die innerhalb der ethnischen bzw. kulturellen Community erfolgte Streitschlichtung beigelegt, so dass die Beteiligten für die Strafverfolgungsbehörden nicht mehr erreichbar sind. Es geht nicht an, dass der Rechtsstaat in Deutschland und sein Gewaltmonopol durch Parallelgesellschaften ausgehöhlt werden. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der Strafvereitelung, die der Rechtsstaat nicht hinnehmen kann.

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