Antrag

Heizungsgesetz aufheben

Berlin, 4. Dezember 2024. Am 1. Januar 2024 trat die letzte Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden in Kraft. Bekannt wurde dieses Gesetz als „Heizhammer“, weil fortan in Neubauten nur noch Heizungen erlaubt sind, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies kommt einem faktischen Heizungsverbot für Öl- und Gasheizungen gleich.

Die AfD forderte von Anfang an, diese Novelle nicht umzusetzen. Bereits im April 2023 hieß es in diesem Zusammenhang im Antrag „Verbot von Öl- und Gasheizungen verhindern – Priorisierung der Wärmepumpen beenden“, dass die Vielfalt an Heizungstechnologien erhalten bleiben muss, um einen funktionierenden Markt zu gewährleisten, der einen Wettbewerb der Systeme und damit niedrige Preise für Eigentümer schafft. Ebenso lehnten wir es ab, Pflichten zum Austausch von Heizungen zu erlassen, die über Sicherheitsbedenken hinausgehen. Auch die CDU will das Gesetz zurücknehmen. In ihrem aktuellen zwölfseitigen Diskussionsentwurf „Neue Energie-Agenda für Deutschland“ wird das Heizungsgesetz gleich an vier Stellen kritisiert. Jens Spahn hat dies noch einmal mit den Worten bekräftigt: „Das Heizungsgesetz werden wir zurücknehmen“. Die FDP hat bis kurz vor der Verabschiedung im Bundestag am 8. September 2023 noch heftige Kritik geäußert. So sagte der stellvertretende FDP-Vorsitzende Kubicki der Bild-Zeitung am 23. August 2023, er finde es „mehr als merkwürdig, dass dem Wirtschaftsministerium offenbar nicht einmal eine plausible Schätzung über die CO₂-Einsparung durch das geplante GEG vorliegt“. Bei der Abstimmung im Bundestag hat die FDP-Fraktion aber mit 82 Stimmen, bei 4 Enthaltungen, für das Gesetz gestimmt…

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