Kommunale Notlage beenden

Kommunale Notlage beenden

Berlin, 2. Juli 2025. Das KfW-Kommunalpanel 2025 bestätigt:

Die Lage der deutschen Städte und Gemeinden spitzt sich immer weiter zu. Vor dem Hintergrund des Rekorddefizits von 24,3 Milliarden Euro im Jahr 2024 bewerten 84 Prozent der befragten Kommunen das Haushaltsjahr 2025 als „eher oder sehr nachteilig“. Gleichzeitig schiebt die kommunale Ebene einen Rekordinvestitionsstau von über 215 Milliarden Euro vor sich her. Besonders betroffen sind Schulen und Verkehrsinfrastruktur. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Carolin Bachmann macht dafür vor allem die hohe Aufgaben- und Ausgabenlast der Kommunen verantwortlich: „Es ist Zeit, die Kommunen von politischen Ideologieprojekten zu befreien, sie nicht weiter zu belasten und ihnen ihre finanzielle Freiheit und Selbstverantwortung zurückzugeben. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass wir in Deutschland kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem haben. Die Kommunen stemmen rund 25 Prozent der gesamtstaatlichen Aufgaben, erhalten aber nur rund 14 Prozent der Steuereinnahmen. Das führt dazu, dass sie seit fast 25 Jahren von der Substanz leben. Dennoch setzt der Bund weiter auf ideologiegetriebene Großprojekte wie die Energiewende und unkontrollierte Migration. Die Aufnahme von Schulden wird das Problem der desolaten Kommunalfinanzen nicht lösen. Der Bund muss die vollständige Finanzierung für Aufgaben gewährleisten, die er an die Kommunen delegiert. Daher muss wieder das Konnexitätsprinzip gelten: ,Wer bestellt, bezahlt!‘ Noch wichtiger ist, dass wir unsere Städte und Gemeinden von kostspieligen, ideologiegetriebenen Aufgaben befreien, die ihnen CDU, SPD, FDP und Grüne jahrzehntelang eingebrockt haben. Die Kommunen haben kein Geld für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie den unnötigen Umbau der Wärmeversorgung und zugleich für Schulen, Straßen und Daseinsvorsorge. Eine solide Infrastruktur bekommen wir nur ohne Mehrausgaben für Ideologie und Schulden, wie es die AfD-Fraktion in ihrem Antrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung (BT-Drs. 20/11623) fordert.“

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