Bundesregierung bleibt Antwort zu steuerlichen Anreizen für Gewerkschaften schuldig
Bundesregierung bleibt Antwort zu steuerlichen Anreizen für Gewerkschaften schuldig
Berlin, 9. Juli 2025. Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu geplanten steuerlichen Anreizen für Gewerkschaftsmitgliedschaften teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Goßner mit:
„Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage zu geplanten steuerlichen Anreizen für Gewerkschaftsmitgliedschaften nur pauschal beantwortet. In ihrer Antwort verweist sie lediglich darauf, dass derzeit geprüft werde, wie die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen gesetzlich umgesetzt werden könnten. Konkrete Angaben zu Inhalt, Kriterien oder Zeitplan machte sie nicht. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD hatte die Bundesregierung angekündigt, ,die Mitgliedschaft in Gewerkschaften durch steuerliche Anreize für Mitglieder attraktiver‘ machen zu wollen. Wie das konkret ausgestaltet werden soll, bleibt offen. Man gewinnt den Eindruck, hier wurde etwas in den Koalitionsvertrag geschrieben, ohne überhaupt zu wissen, wie man es rechtlich oder politisch umsetzen will. Die ursprüngliche Anfrage thematisierte unter anderem, ob steuerliche Begünstigungen auch für solche Gewerkschaften gelten sollen, die offen gegen bestimmte Parteien agitieren, oder ob Organisationen mit Verbindungen zu vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppen ausgeschlossen werden. Zudem war nach einer klaren Definition des Begriffs ,Gewerkschaft‘ im steuerrechtlichen Kontext gefragt worden. Die Bundesregierung hat all diese Fragen nicht beantwortet – und auch keinen Zeitrahmen genannt, bis wann sie dazu in der Lage sein will. Das wirft Fragen auf, nicht nur hinsichtlich der inhaltlichen Vorbereitung, sondern auch in Bezug auf die parlamentarische Transparenz. Wir werden das Thema weiter verfolgen.“
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