Bürgergeld grundsätzlich nur für Deutsche

Bürgergeld grundsätzlich nur für Deutsche

Berlin, 29. August 2025. Neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen: Von den 5,42 Millionen Bürgergeldbeziehern in Deutschland sind bereits 48 Prozent Ausländer. Besonders deutlich wird die Schieflage bei einer aktuellen Auswertung der Vornamenlisten: Mit fast 40.000 Einträgen ist Mohammed (in 19 Varianten) inzwischen der häufigste Vorname unter den Empfängern – noch vor Michael (Platz 2 mit 24.660 Einträgen) und Ahmad (Platz 3 mit 20.660) . Dazu erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer:

„Die Einwanderung in unsere Sozialsysteme muss sofort gestoppt werden. Bürgergeld darf es grundsätzlich nur noch für Deutsche geben. Ausländer sollten erst dann einen Anspruch haben, wenn sie mindestens zehn Jahre lang einer existenzsichernden Tätigkeit in Deutschland nachgegangen sind. Und auch dann gibt’s Bürgergeld nur befristet für ein Jahr. Unsere Staatsbürgerschaft darf nicht länger verramscht werden. Damit werden allenfalls die Statistiken geschönt. Die AfD-Fraktion hat bereits in mehreren Anträgen gefordert, den Sozialstaatsmagnet sofort abzustellen (BT-Drucksache 20/4051) und den Bürgergeldbezug für Ausländer massiv einzuschränken. Ziel ist es, die Sozialsysteme wieder auf ihre eigentliche Aufgabe zu konzentrieren: die Absicherung unserer Bürger in Notlagen.“

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