Bundesfinanzhof-Urteil zur Grundsteuer ist eine Enttäuschung

Bundesfinanzhof-Urteil zur Grundsteuer ist eine Enttäuschung

Berlin, 12. Dezember 2025. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat gestern in einer Entscheidung die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das sogenannte Bundesmodell der neuen Grundsteuer abgewiesen. Damit wird die umstrittene Reform, die seit Anfang 2025 Millionen von Immobilieneigentümern und Mietern mit höheren Belastungen konfrontiert, als rechtens erklärt. Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, kritisiert dieses Urteil scharf als weiteren Beleg für das dauerhafte Versagen der Justiz, die offensichtlich verfassungswidriges Verhalten deckt:

„Mit diesem Urteil hätte endlich ein längst überfälliger Schritt getan werden können, um das vom BVerfG prognostizierte Grundsteuer-Chaos zu lösen. Statt Abschaffung, bei acht verschiedenen Grundsteuermodellen, wie es die AfD seit Jahren fordert, ist diese Entscheidung ein Schlag ins Gesicht der hart arbeitenden Bürger. Die Grundsteuer ist nichts anderes als eine versteckte Enteignung, die vor allem Eigentümer und Mieter trifft.“

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Diana Zimmer, Mitglied im Finanzausschuss, ergänzt:

„Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist eine Enttäuschung für alle diejenigen, die sich Klarheit bei der Grundsteuer sowie ein Zurückdrängen von Bürokratie in der Steuergesetzgebung gewünscht haben. Mit seinem Urteil bestätigt der Bundesfinanzhof den besorgniserregenden Trend in der Gesetzgebung, willkürliche und intransparente Regelungen gerichtlich abzusegnen. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht zu einem anderen Urteil kommt und der Willkür des Staates Einhalt gebietet.“

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