EuGH-Entscheidung unterstreicht, Asylpolitik muss wieder national gestaltet werden

EuGH-Entscheidung unterstreicht, Asylpolitik muss wieder national gestaltet werden

Berlin, 19. Dezember 2025. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Fall aus Italien entschieden, dass Asylbewerbern nicht sämtliche materiellen Leistungen entzogen werden dürfen, wenn sie sich einer behördlich angeordneten Verlegung in eine andere Aufnahmeeinrichtung widersetzen. Konkret ging es um einen tunesischen Asylbewerber und seinen minderjährigen Sohn, denen die italienischen Behörden Unterkunft, Verpflegung, Kleidung sowie finanzielle Unterstützung vollständig gestrichen hatten, nachdem sie einen Umzug in ein anderes Aufnahmezentrum abgelehnt hatten. Der EuGH bewertete diesen vollständigen Leistungsentzug als unverhältnismäßig und unvereinbar mit der EU-Aufnahmerichtlinie. Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, erklärt dazu:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs macht erneut deutlich, wie weit die europäische Rechtsprechung inzwischen in die nationale Asyl- und Sozialpolitik eingreift. Selbst dort, wo Mitgliedstaaten Regelverstöße sanktionieren und Ordnung in ihren Aufnahmesystemen durchsetzen wollen, werden ihnen durch supranationale Vorgaben enge Grenzen gesetzt. Die AfD-Fraktion steht für eine grundlegende Neuausrichtung der Europäischen Union hin zu einem Bund souveräner europäischer Nationen, in dem die Mitgliedstaaten wieder die zentrale politische Entscheidungshoheit besitzen. Asyl- und Sozialpolitik müssen wieder national gestaltbar sein. Sollte sich die Europäische Union als nicht reformfähig erweisen, muss Deutschland die notwendigen Konsequenzen ziehen und die bestehenden Verträge verlassen, um seine staatliche Souveränität vollständig wiederherzustellen. In Zeiten massiver Migrationsbewegungen und wachsender sozialer Belastungen darf nationales Asylrecht nicht dauerhaft durch europäische Rechtsprechung blockiert werden.“

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