Warkens Behauptung zur Therapiefreiheit ist unwahr
Warkens Behauptung zur Therapiefreiheit ist unwahr
Berlin, 13. Januar 2026. Zur Behauptung von Gesundheitsministerin Warken in ihrer Erwiderung zu den Vorwürfen des US-Gesundheitsministers Kennedy, dass in Deutschland grundsätzlich die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit gilt, teilt die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum, Mitglied des Gesundheitsausschusses, mit:
„Die Verurteilung der Mediziner in Deutschland erfolgte hauptsächlich aufgrund des Paragraphen 278 StGB – Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Immer schon stellten Ärzte ihren Patienten bei Bedarf Atteste aus, aber erst während Corona wurde diese normale ärztliche Tätigkeit kriminalisiert und angeklagt. Ein Gericht kann jedoch niemals beurteilen, ob ein ausgestelltes Gesundheitszeugnis richtig oder falsch ist. Das kann nur ein Arzt aufgrund der Beschwerden und Leiden, die ihm der Patient glaubhaft schildert. Zur Linderung dieser Beschwerden verordnet der Arzt seinen Patienten die erforderlichen Medikamente, empfiehlt Veränderungen der Lebensweise oder andere Maßnahmen wie Massagen, Krankengymnastik oder ähnliches. Wenn Menschen einen Arzt aufsuchen, weil sie beispielsweise unter Atemnot, Schwindel oder Panikattacken aufgrund des Maskentragens leiden, so ist die einzig richtige Entscheidung des Arztes, eine Maskenbefreiung auszustellen. Das ist Therapiefreiheit, Frau Warken, und die bestand eben nicht in Deutschland. Im Gegensatz zu Ihnen hat Herr Kennedy sehr wohl die untragbare Situation, in der sich die deutschen Mediziner während der Corona-Zeit befanden und immer noch befinden, richtig eingeschätzt. Es gab unzählige Hausdurchsuchungen, Behördenschikanen und jede Menge Bußgeldbescheide für Ärzte, die sich den ,Anweisungen von oben‘ nicht fügten. Ärzte in Deutschland sind jedoch entsprechend den ärztlichen Berufsverordnungen und anderen internationalen Vereinbarungen wie der Genfer Deklaration ethischen Grundsätzen verpflichtet, nach denen ausschließlich das Wohl des Patienten im Mittelpunkt zu stehen hat und sie selbst unter Androhung von Gewalt davon nicht abweichen dürfen. In Deutschland wurden auch Ärzte verfolgt, die sich weigerten, gegen Corona zu impfen. Frau Dr. Martina Hermann ist so ein Beispiel. Sorgen Sie dafür, dass die Ärzte Frau Dr. Bianca Witzschel und Herr Heinrich Habig sofort aus der Haft entlassen, rehabilitiert und entschädigt werden. Das Gleiche gilt für alle anderen verfolgten Mediziner. Übernehmen Sie den Gesetzesentwurf unserer AfD-Fraktion 20/12034 und beenden Sie diese Verfolgung! Und informieren Sie sich zukünftig ausführlich, Frau Warken, bevor Sie dem amerikanischen Gesundheitsminister Herrn Kennedy eine nicht der Wahrheit entsprechende Erwiderung senden! Er scheint besser zu wissen, was in Deutschland geschieht, als Sie. Das ist mehr als nur beschämend.“
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