Bundesregierung handelt bei Asyl und Sicherheit ohne belastbare Entscheidungsgrundlagen

Bundesregierung handelt bei Asyl und Sicherheit ohne belastbare Entscheidungsgrundlagen

Berlin, 2. Februar 2026. Die Bundesregierung verfügt bei zentralen Vorhaben in den Bereichen Asyl, innere Sicherheit und staatliche Überwachung über keine belastbaren Entscheidungs- und Bewertungsgrundlagen. Das geht aus mehreren Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (Drs. 21/3696 <https://dserver.bundestag.de/btd/21/036/2103696.pdf> , 21/3590 <https://dserver.bundestag.de/btd/21/035/2103590.pdf> , 21/3526) hervor. So räumt die Bundesregierung beim Umsetzungsstand der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erhebliche operative und föderale Herausforderungen ein, ohne konkrete Aussagen zu Kosten, Belastungsgrenzen oder zur praktischen Umsetzbarkeit zu machen. Wesentliche Fragen entzieht sie dabei unter Hinweis auf den sogenannten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der parlamentarischen Kontrolle. Gleichzeitig beschreibt die Bundesregierung detailliert die gezielte Radikalisierung und Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen durch islamistische Personen über digitale Kanäle, beschränkt sich jedoch auf allgemeine Präventionsansätze und zieht daraus keine erkennbaren sicherheitspolitischen oder strukturellen Konsequenzen (Drs. 21/3825). Darüber hinaus bestätigt die Bundesregierung den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung durch Bundesbehörden, kann jedoch nicht abschließend bewerten, ob diese Technologie nach Maßgabe der geltenden EU-KI-Verordnung als hochriskant einzustufen ist. Konkrete, technologiebezogene Kontroll- oder Prüfmechanismen benennt sie nicht. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

„Was sich hier zeigt, ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Muster staatlichen Handelns: Die Bundesregierung erkennt erhebliche sicherheitsrelevante Gefahren und greift zugleich tief in Grundrechte ein, ohne Risiken belastbar zu bewerten, ohne daraus klare sicherheitspolitische Konsequenzen zu ziehen und ohne eine wirksame parlamentarische Kontrolle zuzulassen. Ein Staat, der so handelt, verliert die Fähigkeit, Sicherheit rechtsstaatlich zu steuern – und genau das ist hochproblematisch.“

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