Bundestag muss ideologischen Rechtsbruch des „Windkraft-Turbos“ beenden
Bundestag muss ideologischen Rechtsbruch des „Windkraft-Turbos“ beenden
Berlin, 12. Februar 2026. Zu einem bislang unveröffentlichten verfassungsrechtlichen Gutachten, das zu dem Ergebnis kommt, dass zentrale Regelungen des von Robert Habeck verantworteten „Windkraft-Turbos“ im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gegen das Grundgesetz verstoßen, erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Raimond Scheirich, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie:
„Was hier als Beschleunigung verkauft wurde, ist laut Gutachten in Wahrheit ein massiver Rechtsbruch. Wenn der Gesetzgeber Richtern vorschreibt, wie eine Abwägung auszugehen hat, dann hebelt er den Kern des Rechtsstaats aus. Ein Verfahren, dessen Ergebnis von vornherein feststeht, ist keine ergebnisoffene Prüfung mehr. Genau das hat Habeck wohl mit seinem Windkraft-Turbo getan. Konkret wird Paragraph 2 EEG kritisiert, der Gerichten faktisch vorgibt, erneuerbare Energien bei Abwägungsentscheidungen stets vorrangig zu behandeln. Das Gutachten sieht darin einen unzulässigen Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Abwägungsgrundsätze. Betroffen sind Eigentumsrechte, Berufsfreiheit, kommunale Selbstverwaltung und letztlich auch der Schutz von Landschaft und Gesundheit. Bürger, Kommunen und Betriebe werden systematisch entrechtet. Das ist keine ausgewogene Energiepolitik, sondern ideologisch motivierte Planwirtschaft per Gesetz. Energiepolitik darf nicht über Verfassungsbruch organisiert werden. Die AfD-Fraktion sieht den Bundestag jetzt in der Pflicht, diesen ideologischen Blindflug zu beenden und zu einer rechtsstaatlich sauberen, ausgewogenen Gesetzgebung zurückzukehren.“
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