Schutz von Kindern und Jugendlichen vor religiösem Zwang, Mobbing und gruppendynamischem Druck stärken – Auch Konversionsdruck wirksam

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor religiösem Zwang, Mobbing und gruppendynamischem Druck stärken – Auch Konversionsdruck wirksam

Berlin, 24. März 2026. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert konsequenten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor religiösem Zwang, gruppendynamischem Druck und systematischem Mobbing. Kinder besitzen eigene Grundrechte auf Würde, freie Persönlichkeitsentfaltung und körperliche und seelische Unversehrtheit. Religiöser oder weltanschaulicher Druck endet dort, wo er individuelle Freiheit sowie gleichberechtigte Teilhabe am schulischen und gesellschaftlichen Leben bedroht – auch bei religionsmündigen Jugendlichen. Als Zwang gelten Sanktionen durch Mitschüler oder soziale Gruppen, etwa Kopftuchvorgaben, Fastenauflagen oder Gebetspflichten, ebenso wie Konversionsdruck.

Der Antrag fordert bundeseinheitliche Leitlinien und Handlungsstandards in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Jugendhilfeeinrichtungen, damit pädagogisches Personal rechtssicher interveniert. Fortbildungs- und Unterstützungsangebote für Lehrkräfte stärken die Rechteorientierung und berücksichtigen Gefahren des Extremismus. Eine bundesweite wissenschaftliche Erhebung zu religiösem Mobbing, gruppendynamischem Druck und Konversionszwang soll Ausmaß und Handlungsbedarf belegen. Die Bundesregierung soll über die Kultusministerkonferenz Koordinierung und Rechtsklarheit gewährleisten, ohne Länderzuständigkeiten zu verletzen. Pauschale Einschränkungen der Religionsfreiheit sind ausgeschlossen; stattdessen erfolgt ein einzelfallbezogenes und verhältnismäßiges Vorgehen. Staatliche Neutralität bedeutet für die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag nicht Passivität, sondern proaktiven Schutz gefährdeter Minderjähriger.

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