zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 im Hinblick auf Verlängerung bestimmter Datenschutzfristen
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 im Hinblick auf Verlängerung bestimmter Datenschutzfristen
Berlin, 24. März 2026. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag kritisiert den Verordnungsentwurf KOM(2025) 1020 zur Änderung der EU-Verordnung 528/2012 als unzulässig in Bezug auf Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Auf Basis von Artikel 114 AEUV greift der Vorschlag unangemessen in nationale Hoheitsrechte ein, ohne nachzuweisen, dass Verlängerungen von Datenschutzfristen für biocide Wirkstoffdaten nicht auch auf nationaler Ebene durch organisatorische und verwaltungsseitige Maßnahmen zu bewältigen wären. Eine generelle Fristverlängerung verschiebt das Gleichgewicht zwischen Investitionsschutz und Marktöffnung zu Gunsten etablierter Dateninhaber und benachteiligt neue Marktteilnehmer. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag hebt hervor, dass bestehende EU-Mechanismen wie delegierte Rechtsakte, das Wirkstoff-Review-Programm und eine verbesserte Kooperation über die ECHA ausreichend sind, um Verzögerungen zu reduzieren, ohne pauschal Schutzfristen zu verlängern. Der Entwurf vernachlässigt zudem eine quantitative Analyse möglicher Wettbewerbsverzerrungen und überprüft mildere Alternativen nicht hinreichend.
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