Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 54 – Einführung der Direktwahl des Bundespräsidenten)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 54 – Einführung der Direktwahl des Bundespräsidenten)

Berlin, 16. April 2026. Wir, die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt, um die Direktwahl des Bundespräsidenten durch das Volk einzuführen. Damit wollen wir das bestehende Demokratiedefizit beheben, da der Bundespräsident derzeit nicht direkt gewählt wird, sondern von der Bundesversammlung bestimmt wird, was bei vielen Bürgern zu Politikverdrossenheit führt. Über 70 Prozent der Bevölkerung befürworten laut Umfragen eine Direktwahl, und wir möchten diesem Wunsch nach mehr demokratischer Teilhabe entsprechen. Unser Entwurf sieht vor, dass der Bundespräsident in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl gewählt wird, ohne dass seine bisherigen Kompetenzen erweitert werden, um die Machtbalance zwischen den Verfassungsorganen zu wahren. Die Bundesversammlung würde ihre Aufgabe verlieren und abgeschafft werden, während Kandidaten künftig von Fraktionen des Bundestages oder direkt vom Wahlvolk vorgeschlagen werden können. Wir sind überzeugt, dass diese Reform die Stimmen der Bürger stärkt und einen wichtigen Schritt zur Vermeidung weiterer Politikverdrossenheit darstellt.

Zum Gesetzentwurf

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