Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung ziehen – Förderung einstellen und Falschbehauptungen entgegenwirken
Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung ziehen – Förderung einstellen und Falschbehauptungen entgegenwirken
Berlin, 21. April 2026. Wir, die AfD-Bundestagsfraktion, haben einen Antrag eingereicht, um Konsequenzen aus dem Urteil des Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026 gegen die CORRECTIV gGmbH zu ziehen. Dieses Urteil untersagt CORRECTIV, bestimmte unwahre Aussagen über das sogenannte „Potsdamer Treffen“ zu verbreiten, die unter anderem unsere Abgeordnete Gerrit Huy in schwerwiegender Weise diskreditieren. Die Veröffentlichung von CORRECTIV vom Januar 2024 hat auf Basis von Desinformation massive Proteste ausgelöst und die öffentliche Meinungsbildung nachhaltig beeinflusst. Besonders problematisch ist, dass CORRECTIV seit Jahren aus Bundesmitteln gefördert wird. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, jegliche Förderung von CORRECTIV einzustellen, zu prüfen, in welchem Umfang bundeseigene oder geförderte Einrichtungen gerichtlich untersagte Falschbehauptungen übernommen haben, und sicherzustellen, dass solche Darstellungen künftig nicht weiterverbreitet werden. Unser Ziel ist es, das Vertrauen der Bürger in die Verlässlichkeit medialer Informationen und die Integrität der demokratischen Willensbildung zu schützen, indem der Staat keine Strukturen finanziert, deren Glaubwürdigkeit gerichtlich infrage gestellt wurde.
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