Kernkraft statt Milliarden für neue Gaskraftwerke
Kernkraft statt Milliarden für neue Gaskraftwerke
Berlin, 19. Juni 2026. Die Bundesregierung will trotz immer mehr Windkraft und Photovoltaik die Versorgung mit Strom in Deutschland sichern – mit dem neuen Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (kurz: StromVKG). Dazu sollen unter anderem mindestens 11GW an neuen Erdgas-Kraftwerken gebaut werden. Schon bis in drei Wochen, dem Beginn der Sommerpause, will das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Gesetzentwurf im Parlament beschließen lassen. Dazu erklärt der AfD-Bundestagabgeordnete Paul Schmidt:
„Nach dem StromVKG sollen mindestens 11 Gigawatt Erdgas-Kraftwerksleistung mit einer Kapazitätsvergütung von bis zu 173.000 Euro je Megawatt und Jahr gefördert werden, unabhängig davon, wieviel die Energieversorger mit dem Strom verdienen. In 15 Jahren addiert sich das zu etwa 35 Milliarden Euro. Das Geld dafür wird über eine Umlage bei den Stromverbrauchern in Haushalten und Industrie eingesammelt. Der ohnehin schon sehr hohe Strompreis in Deutschland wird so um ca. ein Cent pro kWh weiter steigen. Nähmen wir stattdessen unsere abgeschalteten Kernkraftwerke wieder ans Netz, würde das für 12 GW nur 18 Milliarden kosten und den Strompreis dauerhaft verringern.
Die Bundesregierung selbst rechnet für das Strom-VKG mit Kosten von bis zu 35 Milliarden Euro für die nächsten 15 Jahre. Doch es gibt eine günstige Alternative: Statt Milliarden an dauerhaften Kapazitätszahlungen für neue Gaskraftwerke zu leisten, könnten auch unsere stillgelegten Kernkraftwerke wieder in Betrieb genommen werden. Sie können einen kostengünstigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten, denn zuletzt hatten sie den Strom für unter 3 ct/kWh erzeugt. Studien von KernD und der Radiant Energy Group liegen vor: Die neun zuletzt stillgelegten Kernkraftwerke mit einer Gesamtleistung von 12 Gigawatt könnten für etwa 18 Milliarden Euro innerhalb von 2 bis 5 1/2 Jahren wieder in Betrieb genommen werden. Danach würden die Anlagen kontinuierlich grundlastfähigen, regelbaren Strom produzieren. Kernkraftwerke erwirtschaften ihre Erlöse durch die Stromproduktion. Kapazitätszahlungen nach StromVKG sind für Kernkraftwerke nicht erforderlich.
Bereits am 8. September 2026 soll die erste Ausschreibungsrunde gemäß StromVKG für 4,5 Gigawatt neuer Erdgas-Kraftwerkskapazitäten über die Bühne gehen. Damit sollen schon wenige Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes milliardenschwere Förderzusagen für neue Gaskraftwerke auf den Weg gebracht werden. Die AfD-Bundestagfraktion erteilt der weiteren Belastung der deutschen Stromkunden eine klare Absage.”
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