Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Demokratie durch Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Demokratie durch Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene

Berlin, 22. Juli 2026. Wir, die AfD-Bundestagsfraktion, haben einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Demokratie durch Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene vorgelegt. Das Grundgesetz sieht bislang nur in wenigen Ausnahmefällen direktdemokratische Verfahren vor, obwohl wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass Volksabstimmungen die Bürgerbeteiligung erhöhen, neue Themen auf die politische Agenda bringen und das Machtgefälle zwischen Regierung und Volk zugunsten der Bürger verringern. Unser Entwurf schafft die verfassungsrechtlichen Grundlagen, damit künftig über weitreichende Gesetze, Verfassungsänderungen, internationale Verträge mit Hoheitsübertragungen und weitere Sachfragen direkt abgestimmt werden kann. Neben obligatorischen Volksabstimmungen sieht der Entwurf fakultative Abstimmungen auf Verlangen von einer Million Stimmberechtigten sowie Volksbegehren vor, mit denen die Bürger eigene Gesetzesinitiativen einschließlich Verfassungsänderungen einbringen können. Die Bundesregierung erhält zudem das Recht, dem Volk Sachfragen zur Ermittlung des Volkswillens vorzulegen. Die Länder werden durch ein Ständemehr-Modell angemessen eingebunden, und das Bundesverfassungsgericht wird die Einhaltung der neuen Verfahrensregeln kontrollieren. Mit diesem Vorstoß wollen wir das Selbstbestimmungsrecht des Volkes stärken, langjährige Demokratiedefizite beseitigen und das Vertrauen der Bürger in unsere Demokratie nachhaltig fördern.

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