Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung von Haftgründen bei gefährlicher Körperverletzung und Einführung der Entziehung der Aufenthaltserlaubnis sowie Anordnung der Ausweisung durch Strafurteil

Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung von Haftgründen bei gefährlicher Körperverletzung und Einführung der Entziehung der Aufenthaltserlaubnis sowie Anordnung der Ausweisung durch Strafurteil

Berlin, 22. Juli 2026. Mit dem Gesetzentwurf zur Erweiterung von Haftgründen bei gefährlicher Körperverletzung und Einführung der Entziehung der Aufenthaltserlaubnis sowie Anordnung der Ausweisung durch Strafurteil reagiert die AfD-Bundestagsfraktion auf die dramatische Zunahme von Messerattacken und die damit einhergehende Bedrohung der Inneren Sicherheit. Angesichts von fast zehntausend Messerangriffen im Jahr 2024 und einer deutlich gestiegenen Ausländerkriminalität, die laut Polizeilicher Kriminalstatistik bei 41,8 Prozent liegt, wollen wir erreichen, dass Straftäter, die mit Messern oder anderen gefährlichen Werkzeugen angreifen, künftig bereits im Strafverfahren in Untersuchungshaft genommen und nach rechtskräftiger Verurteilung unmittelbar ausgewiesen werden können. Durch die neue Regelung im Strafgesetzbuch soll das Strafgericht nicht nur die Strafe verhängen, sondern gleichzeitig die Aufenthaltserlaubnis entziehen und die Ausweisung anordnen, sodass langwierige verwaltungsgerichtliche Verfahren entfallen. Gleichzeitig wird durch eine Änderung der Strafprozessordnung die Möglichkeit geschaffen, Messerstecher auch bei sonst fehlenden Haftgründen in Untersuchungshaft zu nehmen. Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir uns für eine konsequente und wirksame Politik ein, die die Bürger vor gewalttätigen Tätern schützt und das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates wiederherstellt.

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