Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der demokratischen Willensbildung in politischen Parteien

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der demokratischen Willensbildung in politischen Parteien

Berlin, 27. Juli 2026. Wir haben einen Gesetzentwurf zur Sicherung der demokratischen Willensbildung in politischen Parteien vorgelegt, mit dem wir die Funktionsfähigkeit parteiinterner Willensbildungsprozesse nach Artikel 21 Grundgesetz schützen wollen. Angesichts wiederholter Blockaden und erheblicher Störungen von Parteitagen und anderen verfassungsrechtlich gebotenen Veranstaltungen in den vergangenen Jahren sehen wir eine strukturelle Schutzlücke im geltenden Recht. Unser Entwurf schafft im Parteiengesetz einen neuen Abschnitt, der die staatliche Schutzverantwortung konkretisiert und bei qualifizierter Verletzung dieser Verantwortung einen spezialgesetzlichen Entschädigungsanspruch für entstandene Mehrkosten vorsieht. Ergänzend führen wir im Strafgesetzbuch den neuen Tatbestand der Behinderung parteiinterner Willensbildung ein, der gezielte und erhebliche Störungen rechtmäßiger Parteiveranstaltungen unter Strafe stellt und damit die bestehende strafrechtliche Schutzlücke schließt. Damit stellen wir sicher, dass politische Parteien ihre verfassungsrechtlichen Aufgaben ohne faktische Behinderung wahrnehmen können, und stärken die demokratische Ordnung insgesamt.

Zum Gesetzentwurf

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