Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung-Finanzielle Resilienz und Versicherungsprinzip stärken Arbeit entlasten

Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung-Finanzielle Resilienz und Versicherungsprinzip stärken Arbeit entlasten

Berlin, 22. September 2026. Wir haben einen Antrag zur Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung in den Bundestag eingebracht, mit dem wir die finanzielle Resilienz und das Versicherungsprinzip stärken sowie Arbeit entlasten wollen. Angesichts anhaltender wirtschaftlicher Schwäche und stark gestiegener Arbeitslosigkeit steht die Bundesagentur für Arbeit unter erheblichem finanziellem Druck, der sich in wachsenden Defiziten und einem massiven Rücklagenverzehr zeigt. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der versicherungsfremde Leistungen gesetzlich eindeutig definiert und vollständig aus Steuermitteln finanziert, sämtliche Misch- und Querfinanzierungen zwischen SGB II und SGB III beendet und die Eigenfinanzierung der Arbeitslosenversicherung nachhaltig stärkt. Gleichzeitig sollen künftige Beitragserhöhungen durch steuerliche Entlastungen vollständig kompensiert und die Gesamtbelastung aus Sozialabgaben nicht weiter erhöht werden. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass nur nachhaltige Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Erfolg gewertet werden und eine verbindliche Vermittlungsquote von mindestens 40 Prozent für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gilt, um ineffiziente Strukturen abzubauen und die Mittel zielgerichtet einzusetzen.

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