Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes Fernunterrichtsschutzgesetzabschaffungsgesetz-FernUSAG

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes Fernunterrichtsschutzgesetzabschaffungsgesetz-FernUSAG

Berlin, 06. Oktober 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion haben einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des überholten Fernunterrichtsschutzgesetzes vorgelegt, weil diese aus dem Jahr 1976 stammende Sonderregelung für klassische Korrespondenzkurse mit den heutigen digitalen Bildungsangeboten nicht mehr vereinbar ist. Durch die weit auslegende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geraten inzwischen auch moderne Online-Coachings und digitale Beratungsangebote unter die Zulassungspflicht bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht, was zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und bürokratischen Belastungen für Anbieter und Verwaltung führt. Wir wollen mit der Aufhebung des Gesetzes unnötige Bürokratie abbauen, Markteintrittshürden für kleine und mittlere Anbieter senken und gleichzeitig die wesentlichen Verbraucherschutzanliegen durch das allgemeine Zivil- und Verbraucherrecht gewährleistet wissen.

Zum Gesetzentwurf

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