Antrag

Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages zur verbesserten Transparenz der Stimmzählung bei einem sogenannten „Hammelsprung“

Berlin, 7. November 2022. Die Abstimmung im Bundestag erfolgt grundsätzlich durch einfaches Handzeichen. Kann der Sitzungsvorstand auch nach wiederholter Abstimmung ein Ergebnis nicht einmütig feststellen, ordnet er den sogenannten „Hammelsprung“ an. Das Verfahren des „Hammelsprungs“ wird auch angewandt, wenn die Beschlussfähigkeit angezweifelt wird.

Beim Hammelsprung verlassen die Abgeordneten den Plenarsaal und betreten ihn nach Eröffnung des Zählvorgangs durch den Präsidenten wieder durch eine von drei Türen, die jeweils mit „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ gekennzeichnet sind. Für die Zählung stehen an jeder Tür zwei Schriftführer, die die Abgeordneten beim Durchschreiten der Tür laut zählen. Diese Verfahrensweise entspricht der bislang geltenden Regelung des § 51 Abs. 2 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT). Wird ein Hammelsprung angeordnet, ertönt auf allen Gängen des Bundestages ein Signalton und ein rotes Licht an den Uhren blinkt auf, um Abgeordneten, die nicht im Plenarsaal anwesend waren, die Möglichkeit zu geben, am Hammelsprung teilzunehmen. Die Abstimmung selbst kann erst dann beginnen, wenn alle Abgeordneten den Plenarsaal verlassen haben. Diese bisherige Regelung ist sehr kritisch zu bewerten.
Denn zum einen ist die Durchführung des Hammelsprungs sehr zeitaufwendig und geht zu Lasten der für die Debatten vorgesehenen Redezeit. Zum anderen führt der derzeit praktizierte Hammelsprung nicht zu einer Überprüfung des Ergebnisses der durchgeführten Abstimmung bzw. nicht zu einer Überprüfung, ob Abgeordnete in für die Beschlussfähigkeit hinreichender Anzahl anwesend waren, weil das bisherige Verfahren des „Hammelsprung“ zu einer Abstimmung bzw. Anwesenheitsfeststellung in völlig anderer Zusammensetzung des Bundestages führt, als es zuvor der Fall war. Insofern ist für den Ausgang der Abstimmung im „Hammelsprung“ entscheidend, welcher Fraktion es gelingt, die Räumung des Plenarsaales möglichst lange hinauszuzögern, um möglichst vieler ihrer Abgeordneten aus ganz Berlin in den Reichstag zu beordern. Diese Verfahrensweise ist eine parlamentarische Bankrotterklärung und ist mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar. Die vorgeschlagene Änderung beseitigt diese Verwerfungen und trägt dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Lauterkeit der parlamentarischen Abläufe wiederherzustellen.

Zum Antrag

Ähnliche Inhalte