Antrag
Außerordentliche Kündigung noch bestehender Abnahmeverpflichtungen des COVID-19-Impfstoffs Comirnaty
Berlin, 9. November 2023. Der Bund beschafft im Rahmen seiner „Nationalen Impfstrategie COVID-19“ Impfstoffe gegen COVID-19 über die Europäische Kommission, die im Namen der Mitgliedstaaten „Advance Purchase Agreements“ mit den Herstellern abgeschlossen hat, unter anderem über das Produkt „Comirnaty“ des Herstellers BioNTech/Pfizer.
Mit Stand 30.11.2022 hat die Bundesrepublik auf diesem Weg bereits 283 Millionen Dosen „Comirnaty“ verbindlich abgenommen. Für weitere 92,4 Millionen Dosen besteht eine Abnahmeverpflichtung in der Zukunft. Die EU-Mitgliedstaaten können weitere Kaufoptionen über 692 Millionen Dosen „Comirnaty“ aktivieren (Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage BT-Drs. 20/5033). Der 2G- und 3G-Politik der Bundesregierung lag nach eigener Einschätzung die Annahme zu Grunde, dass die COVID-19-Impfstoffe das Übertragungsrisiko des Virus – dh. die von ihm ausgehende Ansteckungsgefahr – mindern sollten (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage BT-Drs. 20/5033). Die Bundesregierung hat es allerdings versäumt, diese Erwartung an das gekaufte Produkt als Leistungsanforderung in die Beschaffungsverträge mit dem Hersteller BioNTech/Pfizer aufzunehmen bzw. aufnehmen zu lassen (Antwort der Bundesregierung auf Frage 6 der Kleinen Anfrage BT-Drs. 20/5033). Die Beschaffungsverträge enthalten auch keine Rücktritts- oder Kündigungsklausel etwa für den Fall, dass sich die Leistungserwartung an den Impfstoff im Nachhinein als unzutreffend herausstellen sollte.
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