Aussetzung des Ausstiegs aus der Kohleverstromung bis alternative Energien grundlastfähig sind und jederzeit bedarfsgerecht eingespeist werden können
Aussetzung des Ausstiegs aus der Kohleverstromung bis alternative Energien grundlastfähig sind und jederzeit bedarfsgerecht eingespeist werden können
Ähnliche Beiträge

