Pressemitteilung
Barbara Lenk: Digitalisierung der Verwaltung, analoger Zugang muss bleiben
Berlin, 25. Mai 2023. Zum geplanten Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0), dessen Entwurf im Bundeskabinett beraten wurde, erklärt die digitalpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Barbara Lenk:
„Deutschland gibt ein abschreckendes Beispiel dafür ab, wie die Digitalisierung einer Verwaltung nicht geschehen sollte: Das Onlinezugangsgesetz, das 2017 verabschiedet wurde, sollte rund 600 Verwaltungsdienstleistungen des Bundes auch digital nutzbar machen, etwa das Ummelden der Wohnung oder das Beantragen von Kindergeld – und zwar bis Ende 2022.
Warum dieses Ziel verfehlt wurde, hat die Bundesregierung bis heute nicht ausreichend dargelegt. Nun will sie es mit dem OZG 2.0 richten – und räumt sich großzügig weitere fünf Jahre ein. Herzstück des OZG 2.0 ist die digitale Identität eines Bund-ID-Kontos, für dessen Einrichtung der Personalausweis mit Onlinefunktion Voraussetzung ist.
In Deutschland ist beispielsweise die Auszahlung des sogenannten Energiebonus an Studenten an die vorherige Einrichtung eines Bund-ID-Kontos gekoppelt. Aber gut eine Million Studenten hat bisher kein Bund-ID-Konto und bekommt daher kein Geld überwiesen. Das Bund-ID-Konto gibt es seit 2019, aber offenbar unbemerkt von der Bevölkerung. Nun soll es nach dem Willen der Bundesregierung verpflichtend für die digitalen Angebote aller Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen werden. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, weiter auch einen analogen Zugang zu Verwaltungs-Dienstleistungen anzubieten.“
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